Die individuelle Einzelbetreuung

  • Die Ziele und die Art der Hilfe werden individuell auf den jeweiligen Klienten abgestimmt.

  • Ebenfalls der Zeitrahmen und die Bestimmung der Betreuungszeiten werden individuell mit dem Klienten, bzw. mit dem gesetzlichen Betreuer/ der gesetzlichen Betreuerin vereinbart. (Flexibilität, orientiert am Bedarf.)

  • Es werden nach jedem Besuch Berichte über Tagesaktivitäten und über die jeweilige Verfassung des Klienten erstellt; ebenso werden neu besprochene biographische Details vermerkt.

  • Ein ständiger Kontakt mit anderen Betreuungspersonen (gesetzlicher Betreuer, Pflegepersonal in Heimen) ist Voraussetzung für eine optimale Hilfeleistung und wird selbstverständlich gewährleistet.