Qualitätssicherung meiner Leistungen

  • Schriftliche Darstellung der erbrachten Leistungen
    Nach jeder Betreuungseinheit wird ein Protokoll verfasst, aus dem zu ersehen ist, welche Aktivitäten in der Betreuungszeit gemacht worden sind.
    Ebenfalls wird in diesem Bericht festgehalten, welche Inhalte besprochen wurden. Das ist besonders dann wichtig, wenn die Klientin/ der Klient von Stationen und Personen aus seinem Leben berichtet, von denen der gesetzlicher Betreuer eventuell noch nicht weiß.
    Die Berichte werden monatlich dem gesetzlichen Betreuer zugesandt.


  • Kontinuierliche Analyse der Bedarfssituation
    In regelmäßigen Abständen (alle drei Monate) werden Protokolle angefertigt, in denen der momentane Gesundheitszustand und die psychische Situation der Klientin / des Klienten aus der Sicht des Sozialbetreuungs-Mitarbeiters festgehalten wird.
    Mit diesen Berichten können die sich wandelnden Situationen nachverfolgt werden.


  • Erstellung einer Sozialanamnese
    Für jede Klientin / jeden Klienten wird eine Sozialanamnese erstellt, die im Laufe der Zeit immer weiter vervollständigt wird.
    Erkenntnisse, die aus den Gesprächen mit den Klienten erwachsen, werden dem gesetzlichen Betreuer zeitnah zugesandt.